Glossar
Die wichtigsten Begriffe rund um Unfall- und Schadensgutachten – verständlich erklärt.
- Wiederbeschaffungswert
- Betrag, den Sie für ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug am Markt zahlen müssten.
- Restwert
- Wert des beschädigten Fahrzeugs im Ist-Zustand, z. B. bei Verkauf nach Totalschaden.
- Merkantiler Minderwert
- Wertverlust, der bleibt, weil das Fahrzeug einen reparierten Unfallschaden hatte.
- Nutzungsausfall
- Entschädigung für die Zeit, in der Sie Ihr Fahrzeug unfallbedingt nicht nutzen können.
- 130-Prozent-Regel
- Reparatur ist bis 130 % des Wiederbeschaffungswerts möglich, wenn Sie das Fahrzeug weiterfahren.
- Totalschaden
- Wenn die Reparatur unwirtschaftlich ist (Reparaturkosten über Wiederbeschaffungswert).
- Fiktive Abrechnung
- Abrechnung auf Gutachtenbasis, ohne das Fahrzeug tatsächlich reparieren zu lassen.
- Beweissicherung
- Lückenlose Dokumentation der Schäden für die spätere Geltendmachung von Ansprüchen.
- Abtretungserklärung
- Sie treten Ihre Ansprüche ab, damit direkt mit der Versicherung abgerechnet werden kann.
- Haftpflichtschaden
- Schaden, den die gegnerische Haftpflichtversicherung bei unverschuldetem Unfall reguliert.