Der Kostenvoranschlag
Ein Kostenvoranschlag wird von einer Werkstatt erstellt und beziffert nur die voraussichtlichen Reparaturkosten. Er ist günstig oder kostenlos, aber nicht beweissicher und berücksichtigt weder Wertminderung noch Nutzungsausfall oder Restwert.
Das Gutachten
Ein unabhängiges Gutachten dokumentiert den gesamten Schaden vollständig und beweissicher: Reparaturkosten, Wertminderung, Wiederbeschaffungs- und Restwert sowie die Reparaturdauer. Es ist die solide Grundlage, um alle Ansprüche durchzusetzen.
Unsere Empfehlung
Bei einem unverschuldeten Unfall mit mehr als einem Bagatellschaden (über ca. 750 €) ist ein Gutachten fast immer sinnvoll – die Kosten trägt ohnehin die gegnerische Versicherung. Nur bei sehr kleinen Schäden ist ein Kostenvoranschlag die wirtschaftlichere Wahl.
Häufige Fragen
Ist ein Kostenvoranschlag vor Gericht verwertbar?
Nur eingeschränkt. Ein Gutachten ist deutlich beweissicherer, weil es den Schaden umfassend und neutral dokumentiert.
Ab welcher Schadenhöhe lohnt ein Gutachten?
Üblicherweise oberhalb der Bagatellgrenze von etwa 750 €. Darunter reicht meist ein Kostenvoranschlag.
Erfasst der Kostenvoranschlag auch die Wertminderung?
Nein. Wertminderung, Nutzungsausfall und Restwert werden nur im Gutachten berücksichtigt.
Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Fachberatung.
Fragen zu Ihrem Unfall?
Wir beraten Sie kostenfrei und unverbindlich – am besten per WhatsApp oder telefonisch.