1. Unfallstelle sichern und Erste Hilfe leisten
Schalten Sie sofort den Warnblinker ein, ziehen Sie eine Warnweste an und stellen Sie das Warndreieck in ausreichendem Abstand auf (innerorts ca. 50 m, außerorts ca. 100 m, auf der Autobahn ca. 200 m).
Kümmern Sie sich um Verletzte und setzen Sie bei Personenschäden sofort den Notruf 112 ab.
2. Polizei rufen – ja oder nein?
Die Polizei (110) sollten Sie rufen bei Personenschäden, hohem Sachschaden, Streit über die Schuldfrage, Fahrerflucht, Verdacht auf Alkohol/Drogen oder wenn ausländische bzw. Firmen-/Mietfahrzeuge beteiligt sind.
Bei kleinen Blechschäden mit klarer Schuldlage ist die Polizei nicht zwingend nötig – ein sorgfältig ausgefüllter Unfallbericht reicht dann oft aus.
3. Beweise sichern
Fotografieren Sie großzügig: Gesamtsituation, Endstellung der Fahrzeuge, Kennzeichen, Schäden im Detail, Bremsspuren und Verkehrszeichen. Notieren Sie Namen und Kontaktdaten von Zeugen.
Unterschreiben Sie niemals ein Schuldanerkenntnis am Unfallort – die Schuldfrage klären Versicherung und ggf. Gutachter.
4. Daten austauschen und Gutachter einschalten
Tauschen Sie Name, Anschrift, Kennzeichen und Versicherung des Unfallgegners aus.
War der Unfall unverschuldet, haben Sie das Recht auf einen eigenen, unabhängigen Kfz-Gutachter. Beauftragen Sie nicht den Gutachter der gegnerischen Versicherung – die Kosten Ihres eigenen Sachverständigen trägt die gegnerische Haftpflicht.
Häufige Fragen
Muss ich nach jedem Unfall die Polizei rufen?
Nein. Bei kleinen Sachschäden mit klarer Schuldlage ist sie nicht zwingend. Bei Personenschäden, Streit, Fahrerflucht oder unklarer Lage sollten Sie sie aber rufen.
Darf ich am Unfallort ein Schuldanerkenntnis unterschreiben?
Besser nicht. Ein vorschnelles Schuldeingeständnis kann Ihre Ansprüche gefährden. Überlassen Sie die Schuldfrage der Versicherung.
Wann sollte ich einen Gutachter und wann nur eine Werkstatt beauftragen?
Bei einem unverschuldeten Unfall mit mehr als einem Bagatellschaden lohnt sich fast immer ein unabhängiges Gutachten – es erfasst auch Wertminderung und Nutzungsausfall.
Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Fachberatung.
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