SBLSBL Gutachten

Wer zahlt das Kfz-Gutachten?

Die Kosten für ein Kfz-Gutachten hängen davon ab, wer den Unfall verschuldet hat. In den meisten Fällen müssen Geschädigte gar nichts zahlen.

Unverschuldeter Unfall: die gegnerische Versicherung zahlt

Sind Sie unverschuldet in einen Unfall geraten, gehören die Gutachterkosten zum erstattungsfähigen Schaden. Nach § 249 BGB trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung diese Kosten – für Sie entsteht kein finanzielles Risiko.

Sie haben dabei das Recht, einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen.

Teilschuld: anteilige Erstattung

Tragen Sie eine Mitschuld, werden die Gutachterkosten entsprechend der Haftungsquote anteilig übernommen (z. B. bei 50:50 die Hälfte).

Selbstverschuldet oder Kaskoschaden

Bei selbstverschuldeten Unfällen oder reinen Kaskoschäden beauftragt in der Regel die eigene Versicherung den Gutachter. Hier sollten Sie vorab klären, wer die Kosten trägt.

Bei sehr kleinen Schäden (Bagatellgrenze ca. 750 €) kann ein vollständiges Gutachten unwirtschaftlich sein – dann reicht oft ein Kostenvoranschlag.

Häufige Fragen

Muss ich bei einem unverschuldeten Unfall in Vorleistung gehen?

In der Regel nicht. Die Gutachterkosten werden direkt mit der gegnerischen Versicherung abgerechnet.

Was ist die Bagatellgrenze?

Bei Schäden unter etwa 750 € gilt der Schaden als Bagatellschaden. Dann werden die Kosten eines Vollgutachtens unter Umständen nicht erstattet – ein Kostenvoranschlag ist hier oft die bessere Wahl.

Zahlt die Versicherung auch meinen eigenen Gutachter?

Ja. Bei unverschuldetem Unfall haben Sie Anspruch auf einen unabhängigen Gutachter; die gegnerische Haftpflicht trägt dessen Kosten.

Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Fachberatung.

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