SBLSBL Gutachten

Wertminderung nach dem Unfall – was steht mir zu?

Auch nach einer fachgerechten Reparatur ist ein Unfallfahrzeug oft weniger wert. Diese Wertminderung ist ein eigener Schadenposten, der Ihnen zusteht.

Merkantiler Minderwert

Der merkantile Minderwert entsteht, weil ein reparierter Unfallwagen am Markt schwerer und nur zu einem geringeren Preis zu verkaufen ist – auch wenn technisch alles einwandfrei ist. Diesen Wertverlust müssen Sie sich ersetzen lassen.

Wann steht Ihnen Wertminderung zu?

Typischerweise bei nicht zu alten Fahrzeugen mit überschaubarer Laufleistung und einem Schaden, der über einen reinen Bagatellschaden hinausgeht. Bei sehr alten oder hochlaufleistungsstarken Fahrzeugen entfällt sie häufig.

Wie wird sie berechnet?

Die Höhe ermittelt der Sachverständige anhand anerkannter Methoden unter Berücksichtigung von Fahrzeugwert, Schadenumfang, Alter und Laufleistung. Im Kostenvoranschlag taucht sie nicht auf – nur das Gutachten weist sie aus.

Häufige Fragen

Bekomme ich Wertminderung auch bei kleinen Schäden?

Bei reinen Bagatellschäden in der Regel nicht. Ab einem gewissen Schadenumfang an einem nicht zu alten Fahrzeug aber schon.

Steht mir Wertminderung auch zu, wenn ich nicht repariere?

Ja, der merkantile Minderwert ist ein eigener Anspruch unabhängig davon, ob Sie reparieren lassen.

Wer beziffert die Wertminderung?

Ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger im Rahmen des Gutachtens.

Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Fachberatung.

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